06 Apr 2021

Schulbetrieb nach den Osterferien

Liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Ministerpräsident hat am vergangenen Montag den 29.03.21 einen breit angelegten Diskurs mit zahlreichen Lehrerverbänden und Lehrergewerkschaften, mit schulischen Beratungsgremien, Schulleiterinnen und Schulleitern sowie mit Eltern- und Schülervertretungen geführt. Diesen Kreis hat das Staatsministerium unter der Leitung von Frau Staatsministerin Schopper am Gründonnerstag erneut eingeladen und dort die folgenden Punkte für den Schulbetrieb nach den Osterferien abgestimmt.

Angesichts der Hinweise, dass sich insbesondere die Mutation 8.1.1.7 des SARS-CoV-2-Virus deutlich stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreitet, als dies bei dem bisher vorwiegend grassierenden Virustyp der Fall ist, bedarf es weiterhin besonderer Vorkehrungen.

1.) ln der Woche ab 12. April kein Präsenzunterricht – Schul- bzw. Wechselbetrieb ausschließlich für die Abschlussklassen

An den öffentlichen Schulen ebenso wie an den Schulen in freier Trägerschaft werden in der Woche ab dem 12. April weder Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen stattfinden. Erfasst von dieser Regelung sind auch die Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule (Kernzeit).

Mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor Abschlussprüfungen stehen, gelten in der Woche ab 12. April die bisherigen Vorgaben zum Präsenzunterricht weiter.

Es besteht für die Schülerinnen und Schüler wie bisher keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzbetrieb. Dies gilt so bereits seit Juli 2020 für alle Schularten – nicht die Schulpflicht, wohl aber die Präsenzpflicht ist grundsätzlich weiter ausgesetzt.

Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7

Für die Schülerinnen und Schüler aller Schularten der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet.

Der Antrag für die Notbetreuung muss bis Donnerstag 08.04.21 um 15:00 Uhr an info@kraichgauschule.de gesendet werden.

Lernen mit Materialien und Fernunterricht

Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt in der ersten Woche nach den Osterferien wieder das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann, an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz.

Für die Grundschule der KGMS wird versucht, ein täglicher gemeinsamer Start mit einer Lehrkraft via MS Teams anzubieten. Die Realisierung ist erst möglich, wenn der Bedarf für die Notbetreuung ermittelt wurde. Diejenigen Schülerinnen und Schüler der Grundschule, die bei diesem Start nicht anwesend sind, werden durch die Lehrkräfte angerufen. Kinder in der Notbetreuung erledigen ihre Aufgaben in der Schule und werden dort durch Lehrkräfte betreut. Lernstandskontrollen in der ersten Woche nach den Osterferien werden verschoben.

Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird Fernunterricht angeboten. Es gilt der Stundenplan von vor den Ferien. Dieser wird eins zu eins bei MS Teams durchgeführt. Der Mittagsunterricht wird selbstständig zum Vertiefen genutzt. Die Anwesenheit wird durch die Lehrkräfte kontrolliert und Abwesenheiten müssen durch die Eltern bei der Klassenleitung entschuldigt werden. Entschuldigungen über Teams sind nicht zulässig. Das Fernbleiben wird im Klassenbuch vermerkt. Lernstandskontrollen in der ersten Woche nach den Ferien werden verschoben.

Die Abschlussklassen werden wie vor den Ferien in der Schule beschult. Lernstandkontrollen können wie angesetzt durchgeführt werden.

2.) Schulbetrieb ab dem 19. April 2021

Derzeit ist vorgesehen, ab dem 19. April 2021 zu einem Wechselbetrieb für alle Klassenstufen aller Schularten zurückzukehren, sofern es das lnfektionsgeschehen dann zulässt. Hierzu sollen zu gegebener Zeit weitere Informationen folgen.

3.) Teststrategie der Landesregierung im schulischen Präsenzbetrieb für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und das weitere an den Schulen tätige Personal

Alle ab dem 12. April in den schulischen Präsenzbetrieb sowie in die Notbetreuung einbezogenen Personen sollen das dann vorgehaltene Testangebot in der ersten Schulwoche nach den Osterferien zunächst noch auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen können.

Ab dem 19. April soll dann die Testung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung als Zugangsvoraussetzung gelten. Von dieser förmlichen Pflicht ausgenommen sind Abschlussprüfungen und notwendige schriftliche Leistungsfeststellungen, soweit sie zwingend erforderlich sind und in der Präsenz durchgeführt werden müssen.

Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen und der Rechtsgrundlage der Testpflicht, die ab dem 19. April 2021 greifen soll, werden den Schulen übermittelt, sobald die Landesregierung über die entsprechende Ministerratsvorlage abschließend entschieden hat.

Das Schulleitungsteam der Kraichgau Gemeinschaftsschule wünscht Ihnen und Ihren Familien noch erholsame Ferientage und wird sich melden, sobald neue Informationen vorliegen.