Elternbeirat

Was sind die Aufgaben eines Elternbeirats?

Dazu gehört, Sie zu informieren, Ihre Wünsche und Vorschläge weiterzutragen und Probleme zu klären.

Hierzu ein Auszug aus dem Schulgesetz Baden-Württemberg.

㤠57 ELTERNBEIRAT

  • Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt. …….“

Kontakt:

  1. Elternbeiratsvorsitzender: Herr Rausch
  2. Elternbeiratsvorsitzende: Herr Seeger

elternbeirat-vorsitz@kraichgauschule.de

  1. Elternbeiratsvorsitzender Herr Achim Rausch

2. Elternbeiratsvorsitzender Herr Felix Seeger