Jugendbegleiter

Das Jugendbegleiter-Programm ermöglicht außerunterrichtliche Bildungsangebote an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Primarbereich oder in der Sekundarstufe I. Jugendbegleiterangebote unterliegen nicht der Schulpflicht. Die Angebote sind von Eltern und ihren Kindern frei auswählbar.

Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter müssen immer ein inhaltliches Angebot durchführen. Reine Aufsichtstätigkeiten, Betreuung und Ausgabetätigkeiten sind ausgeschlossen. Die Bildungsangebote müssen an schulpflichtigen Tagen stattfinden; in den Ferien sind leider keine Jugendbegleiter-Angebote möglich.

JUGENDBEGLEITERIN ODER JUGENDBEGLEITER WERDEN

Grundsätzlich kann jeder, der sich ehrenamtlich an einer Schule engagieren möchte, ein Jugendbegleiterangebot machen.
Als Jugendbegleiterin oder Jugendbegleiter eignen sich pädagogisch bereits qualifizierte Personen wie ausgebildete Übungsleiter, Jugendgruppenleiter, Schülermentoren und Bürgermentoren, Musikschulpädagogen oder Fachleute aus der Wirtschaft. Ebenso können auch entsprechend qualifizierte Einzelpersonen wie Eltern, Senioren oder Geschäftsleute mitwirken. Mit Ihrer Persönlichkeit, Ihrer Lebenserfahrung und Ihrer Professionalität können Sie so die Jugendlichen im außerunterrichtlichen Bereich unterstützen und begleiten.

Sie haben ein spannendes Hobby, sind in einem Verein tätig oder wollen Ihr Wissen aus der Arbeitswelt an Kinder und Jugendliche weitergeben? Dann setzen Sie sich mit der Schule in Verbindung. Wir freuen uns auf Sie!