Krankmeldung

Wenn Ihr Kind krank ist?

Wenn Ihr Kind erkrankt, melden Sie dies bitte am selben Tag der Schule. Bitte nutzen Sie hierfür in erster Linie unsere Sdui-App.

Nur in Notfällen können Sie entweder im Sekretariat unter 07252-974835 anrufen oder eine E-Mail an schuelerkrankmeldung@kraichgauschule.de schreiben.

Folgende Informationen müssen der Schule angegeben werden:

                  1.) Grund

                  2.) voraussichtliche Dauer

Die schriftliche Entschuldigung muss spätestens am dritten Tag nach elektronischer oder fernmündlicher Krankmeldung nachgereicht werden.

Bitte beachten Sie den Auszug §2 „Schulbesuchverordnung“

„(1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.“

„(2) Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn […] Unterrichtstagen, kann der Klassenlehrer vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. […] In diesen Fällen und unter den gleichen Voraussetzungen bei langen Erkrankungen kann der Schulleiter auch die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen.“