09 Dez 2021

Nachtrag zu den letzten Schultagen vor den Weihnachtsferien

Sehr geehrte Eltern,

zu der im letzten Elternbrief angekündigten möglichen Beurlaubung gibt es noch zwei Dinge hinzuzufügen:

  • Bitte denken Sie daran, falls Sie Ihr Kind beurlauben – es vom Mensaessen abzumelden. Vielen Dank!

Klassenarbeiten:

  • Gerade in den Klassen der Sekundarstufe werden Montag und Dienstag noch Klassenarbeiten/Lernzielkontrollen geschrieben. Das hängt damit zusammen, dass wir nur drei Arbeiten pro Woche schreiben sollen – und die Schüler*innen auch Wert darauf legen, dass das so gehandhabt wird. Hierzu möchte ich klar feststellen, dass das Schulgesetz  von „sollen“ und nicht von „dürfen“ spricht, wir also durchaus mehr Arbeiten schreiben dürfen (siehe auch Landesrecht BW § Absatz 3 NVO – Notenbildungsverordnung)! D.h. aber praktisch, dass alle Kinder, die an den drei Tagen nicht anwesend sind, die Nachschreibe-Arbeiten in den ersten zwei Wochen nach den Ferien schreiben werden, damit wir die Noten noch in die Halbjahres- Zeugnisse einfließen lassen können. In diesem Fall kann es gut sein, dass in diesen beiden Wochen für die Kinder, die vor Weihnachten beurlaubt werden, mehr als drei Arbeiten pro Woche nach den Ferien anfallen.

Ich bitte Sie, dies in der Entscheidung für die Beurlaubung zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Friederike Ridtahler