Corona-Pandemie

Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie und die Umsetzung an den Schulen in Baden Württemberg finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums BW.

Aktuelle Lage an der KGMS

Grundschule:

Die Eltern testen ihre Kinder immer montags, mittwochs und freitags zuhause und bestätigen es auf dem Formular. Das Kind muss das Formular an den genannten Tagen der Lehrerin / dem Lehrer in der ersten Stunde vorzeigen. Falls das Kind nicht getestet wurde, muss es von den Eltern hier an der Schule getestet oder abgeholt werden.

Neuerungen ab dem 18.10.2021

  1. In der Grundschule entfällt die Maskenpflicht im Unterricht.
  2. Die Masken müssen nur noch an Begegnungsstätten, wie Fluren und Toiletten getragen werden.
  3. Wiedereinführung der Maskenpflicht im Klassenzimmer- und Betreuungsraum bei: Auftreten einer Infektion in der Klasse oder Betreuungsgruppe.
  4. Selbstverständlich dürfen auf freiwilliger Basis auch weiterhin Masken in den Klas-senzimmern und Betreuungsräumen getragen werden.

Sekundarstufe I:

Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe werden immer montags, mittwochs und freitags in der ersten Stunde von dem Lehrer / der Lehrerin getestet.

Ausnahmen der Testungen:

  1. Bescheinigung über eine durchgemachte Corona-Infektion („Genesen“)
  2. Zwei Corona-Schutzimpfungen –> momentaner zugelassener Impfstoff für Kinder und Jugendliche ab 12 –> Biontech („Geimpft“)

Eine Bescheinigung über die Testung für Ihre Kinder wird nicht ausgestellt. Zu Beginn des Schuljahres bekamen die Kinder einen Schulausweis, sofern sie ein Passfoto mitgebracht haben. Dieser Ausweis gilt als Nachweis für die Öffentlichkeit, dass Ihr Kind pro Woche drei Mal getestet wird.

Neuerungen ab dem 18.10.2021

  1. Wegfall der Maskenpflicht am Platz: Im Klassenzimmer oder Betreuungsraum: Für Schülerinnen und Schüler gilt Maskenpflicht nur beim Bewegen im Raum, am Platz oder stehen sie, ohne sich fortzubewegen, gilt keine Maskenpflicht.
  2. Drei Testungen die Woche finden weiterhin in der Schule statt.
  3. Wiedereinführung der Maskenpflicht im Klassenzimmer- und Betreuungsraum bei: Auftreten einer Infektion in der Klasse oder Betreuungsgruppe.
  4. Selbstverständlich dürfen auf freiwilliger Basis auch weiterhin Masken in den Klas-senzimmern und Betreuungsräumen getragen werden.

Ergebnis eines Schnelltests in der Schule:

  1. Wenn der Schnelltest positiv ausfällt, werden die Eltern telefonisch benachrichtigt und gebeten, ihr Kind abzuholen. Es muss ein PCR Test erfolgen.
  2. Ist der PCR Test positiv, muss die Schule umgehend informiert werden. Das Kind und die Familie werden vom Gesundheitsamt aufgefordert, sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Die Klasse / Lerngruppe, in der das Kind unterrichtet wurde, begibt sich in „Stufenquarantäne“ (d.h. die Klasse wird separiert von den anderen Klassen der Schule) und an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich getestet.
  3. Ist der PCR Test negativ, darf das Kind wieder in die Schule kommen.

Beste Grüße Ihr KGMS-Team