02 Jun 2021

Schulbetrieb nach den Pfingstferien

Schulbetrieb nach den Pfingstferien ab 07.06.2021

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Landratsamt Karlsruhe – Gesundheitsamt – hat am 31.05.21 eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung nach § 21 Abs. 9 Satz 1 und § 19 Abs. 5 Satz 1 CoronaVO durchgeführt. Die Sieben-Tage-Inzidenz hat an fünf aufeinander folgenden Werktagen den maßgeblichen Schwellenwert von 50 unterschritten.

Von Rechts wegen gelten ab dem 31.5.2021 die in § 21 Abs. 5 CoronaVO geregelten Maßnahmen. Am 01.06.2021 treten bezogen auf den Schul- und Kitabetrieb die Rechtswirkungen des § 19 Abs. 3 CoronaVO ein.

Somit kehren alle Schülerinnen und Schüler nach den Pfingstferien in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück.

Die Test- und Maskenpflicht besteht weiterhin. Das Abstandgebot wurde jedoch gemäß KM aufgehoben.

Die Mensa hat geöffnet und Menübuchungen sind mittlerweile möglich. Der Wasserspender ist weiterhin außer Betrieb.

Primarstufe:

Kernzeit: Findet zu den vertraglichen Zeiten wieder statt. Es findet keine Notbetreuung statt.

Religionsunterricht: Kinder ohne Religionsunterricht müssen nicht mehr an Randstunden am OR-Unterricht teilnehmen.

Sportunterricht: Sportunterricht findet wieder im Freien statt.

Sekundarstufe I:

Alle Lerngruppen haben wieder Ganztagsunterricht. Aufgrund der Sommerregelungen kann es vermehrt zu Ausfällen am Mittag kommen. Sportunterricht findet wieder im Freien statt.

Die Abschlussklassen sind bis nach ihrer letzten schriftlichen Prüfung im Fernlernen. Sie kommen nur für die Prüfungen in die Schule. Die zur Testung an der Schule angemeldeten Schülerinnen und Schüler werden am Vortrag um 07:00 Uhr getestet. Nach den schriftlichen Prüfungen steigen die Prüflinge in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bis zur Notenbekanntgabe am 02.07.2021 ein. Danach sind Sie vom Unterricht befreit, sofern Sie nicht an einer mündlichen Prüfung teilnehmen.

Testpflicht:

Alle Schülerinnen und Schüler müssen zwei Mal pro Woche einen Schnelltest nachweisen. Ohne negatives Schnelltestergebnis darf am Präsenzunterricht nicht teilgenommen werden. Sollten Sie ihr Kind nicht testen wollen, dann zeigen Sie das bitte bei der Klassenleitung an. Ihr Kind wird dann mit Fernlernmaterial versorgt. Onlineunterricht findet nicht mehr statt. Nachweise können wie gehabt über Testzentren erbracht werden.

Die Grundschule testet sich montags und donnerstags weiterhin im häuslichen Umfeld.

Die Klassen 5/6 werden montags und donnerstags weiterhin im Lernatelier getestet.

Die Klassen 7/8/9/10 sollen sich zukünftig Montags und Donnerstags im Klassenverband unter den geltenden Bestimmungen im Klassenzimmer in der ersten Stunde testen. Sollten Sie oder Ihr Kind dabei Bedenken haben, so können die Tests auch im Lernatelier durchgeführt werden. Dies melden Sie bitte der Klassenleitung.

Stundenpläne, Eingänge und Sommerregelungen:

Unterrichtsbeginn am Montag 07.06.2021:

Die Stundenpläne werden durch die Klassenleitungen am ersten Schultag verteilt. Die Sekundarstufe I beginnt wie gewohnt um 07:30 Uhr. Die Grundschule beginnt am Montag folgendermaßen:

KlasseBeginn
1a07:30 Uhr Reli (OR bleibt zu Hause)
1b07:30 Uhr Reli (OR bleibt zu Hause)
2a08:20 Uhr Mathe (Ku)
2b07:30 Uhr Sport (Treffpunkt im KlaZi, Ro)
3a08:20 Uhr Mathe (Wi)
3b08:20 Uhr Deutsch (Sto)
4a07:30 Uhr Musik (Wi)
4b07:30 Uhr Sport (Sn)

Eingänge:

KlassenEingang
2b,4aSchneckenhaus EG (rosa)
3a,3b,4bSchneckenhaus Treppe (orange)
9II,7I,10Gegenüber Bauwagen (grün)
9III,7IIFeuertreppe (gelb)
5I,5IIRote Säule (braun)
8I,8II,9IBolzplatz (blau)
1a,1b,2a,6I,6IIHaupteingang (rot)

Sommerregelung:

Bei hohen Temperaturen wird der Mittagsunterricht entfallen und durch Hausaufgaben im häuslichen Bereich ersetzt. Aufgrund der Maskenpflicht wird dann je nach Temperatur der Unterricht schon um 12:00 Uhr enden.

Die Schulleitung gibt diese Maßnahme spätestens bis Schulbeginn am betroffenen Tag bekannt.

Die Kernzeitbetreuung wird trotzdem an diesen Tagen angeboten. Kinder ohne Kernzeitbetreuung teilen den Klassenleitungen bitte mit, wenn ihr Kind trotzdem am betroffenen Tag eine Betreuung bis 12:45 Uhr benötigt. Dies geht natürlich nur an Tagen, an denen ihr Kind nach Stundenplan bis 12:45 Uhr Unterricht hätte.