Neue Regelung ab Eintritt der Alarmstufe für die Schule
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
in den letzten Tagen hat sich das Infektionsgeschehen im Land drastisch verändert. Aufgrund der stetig steigenden Infektionszahlen, steht das Land BW kurz vor dem Eintrittin die Alarmstufe.
Für den Schulbetrieb bedeutet dies, dass ab dem Eintritt der Alarmstufe die Maskenpflicht in allen Schulen auch in den Unterrichts- und Betreuungsräumen wieder gelten wird. Die Regelungen sind Ihnen aus der Zeit vor dem 18. Oktober bereits vertraut. So gelten auch weiterhin die Ausnahmen von der Maskenpflicht, die in § 2 Absatz 3 der CoronaVO Schule genannt sind (z.B. Sportunterricht, Nahrungsaufnahme usw.).
Weitere Einschränkungen des Schulbetriebs sind nach der Corona-Verordnung Schule mit dem Eintritt in die Alarmstufe nicht verbunden. Insbesondere gilt für den Zutritt zur Schule auch weiterhin die 3G-Regelung, d.h. nicht immunisierte Personen benötigen als Testnachweis einen negativen Antigen-Schnelltest.
Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung der KGMS Gondelsheim